AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vogart
Reparaturservice Ruben Kunke
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung für alle Leistungen von Ruben Kunke, Vogart Reparaturservice, Mombacher
Str. 60, 55257 Budenheim, Tel.: +49 6139 961014, E-Mail: info@vogart-reapraraturservice.de, (im Folgenden „Anbieter“, „Vogart“ oder ,,wir“) gegenüber seinen Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich
Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§
14 BGB).
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrages gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden, die von den nachfolgend
getroffenen Regelungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden nicht
Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in
Schriftform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vogart
erbringt Reparaturleistungen an Brillen und Schmuck. Vogart erbringt die
konkrete Leistung des vom Kunden eingelieferten Gegenstandes (nachfolgend auch
„Leistungsgegenstand“) nach Auftragserteilung zu den Bedingungen der jeweils
angegebenen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung. Dies betrifft
insbesondere die Art und den Umfang der Leistungen sowie deren Preise.
§ 3 Vertragsschluss
in unseren Geschäftsräumen
(1) Wenn Sie eine Reparaturleistung beauftragen möchten,
können Sie das direkt im Internet über https://vogart-reparaturservice.de/ oder in unseren Geschäftsräumen (Mombacher Str. 60 55257 Budenheim)
tun.
(2) Beauftragung in unseren Geschäftsräumen
(a) Bei verbindlicher Beauftragung in unseren
Geschäftsräumen händigen wir Ihnen ein Exemplar der AGB aus und unterbreiten
Ihnen ein Angebot. Durch Ihre Annahme kommt der Vertrag zustande.
(b) Sofern nach persönlicher Beratung keine
unmittelbare Beauftrag erfolgt, händigen wir Ihnen einen Auftragsvordruck zur
Zurücksendung an uns aus. Mit der Rücksendung des Auftragsvordrucks geben Sie
ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Dieses
nehmen wir durch Rücksendung des Unterschriebenen Vordrucks oder Versand einer
Annahmeerklärung in einer separaten E-Mail innerhalb von fünf Tagen an.
§ 4 Registrierung
(1) Eine Beauftragung über unsere Webseite setzt
eine vorherige, kostenlose Freischaltung in unserem Auftragsportal durch uns voraus.
Ein Anspruch auf Zulassung zum Auftragsportal besteht nicht.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen,
die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Auf Verlangen von Vogart hat der Kunde Vogart eine Kopie seines
Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu
benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Freischaltung
informiert der Kunde Vogart und übermittelt uns alle zur Erstellung des
Benutzerkontos erforderlichen Daten. Diese sind vom Kunden vollständig und
wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Freischaltung erfolgt die
Anmeldung zum Auftragsportal von Vogart durch Eingabe der Kundennummer des
Kunden, sowie des an den Kunden vergebenen bzw. gewählten Passworts. Der Kunde
ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls
mitzuteilen.
(2) Abgesehen von der Erklärung des
Einverständnisses durch den Kunden mit der Geltung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist dessen Freischaltung mit keinerlei Verpflichtungen
verbunden. Allein mit der Registrierung zum Auftragsportal besteht keinerlei Abnahmeverpflichtung
hinsichtlich der von Vogart angebotenen Waren und Dienstleistungen.
(3) Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden
ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Dazu
benachrichtig er Vogart schriftlich oder elektronisch und Vogart pflegt die
Änderungen ein. Alle Änderungen sind nach Anmeldung unter „Mein Konto“ zu
sehen.
§ 5
Vertragsschluss im Auftragsportal
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Leistungen von
Vogart sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines
Vertrages durch Vogart dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen
Angebots nach § 145 BGB durch den Kunden (Bestellung).
(2) Angaben zum Gegenstand der Leistung sind nur
annähernd maßgeblich, soweit nicht die Durchführung zum vertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Insbesondere können
Farbabweichungen auftreten.
(3) Der Kunde kann eine Bestellung im Auftragsportal
wie folgt aufgeben: Zunächst hat sich der Kunde auf der Webseite von Vogart unter
„Kunden Portal“ mit seiner Kundennummer und seinem Passwort für das Auftragsportal
anzumelden. Nach erfolgreicher Anmeldung kann der Kunde das Auftragsportal nutzen
und die gewünschten Leistungen beauftragen. Wenn der Kunde die gewünschte Leistung
gefunden hat, kann er dies unverbindlich durch Anklicken der Bezeichnung genauer
ansehen und erhält dadurch weitere Informationen über die entsprechende Leistung
(z.B. Artikelnummer, Beschränkungen). Sofern der Kunde die entsprechende
Leistung beauftragen möchte, kann er die gewünschte Stückzahl eingeben und
dieses durch Anklicken des Buttons „In den Auftragskorb“ für den weiteren
Bestellvorgang in den Auftragskorb legen. Änderungen an seiner Bestellung kann
der Kunde vor Absendung der Bestellung jederzeit durch Anklicken des Buttons „Auftragskorb“
vornehmen. Im Auftragskorb kann der Kunde die zu bestellende Menge der
jeweiligen Leistung verändern sowie einzelne Leistungen aus dem Auftragskorb
entfernen. Im Auftragskorb werden dem Kunden sowohl die Einzelpreise der
ausgewählten Leistungen, die Zwischensumme der Bestellung sowie die jeweils
geltende gesetzliche Umsatzsteuer und die Gesamtsumme der Bestellung angezeigt.
Sofern der Kunde die Bestellung aufgeben möchte, kann er im Auftragskorb auf
den Button „weiter zum nächsten Schritt“ klicken und gelangt dadurch zu der
Eingabemaske für die Bestelldaten des Kunden (Rechnungsinformationen,
Versandadresse). Dem Kunden wird an dieser Stelle auch die Möglichkeit gegeben,
einen Kommentar zur Bestellung abzugeben. Nach Eingabe der Bestelldaten gelangt
der Kunde durch Anklicken des Buttons „weiter zum nächsten Schritt“ zur Bestellübersicht. Durch Anklicken des Buttons „Auftrag
erstellen“ schließt der Kunde die Bestellung ab und gibt ein verbindliches
Vertragsangebot gegenüber Vogart ab.
(4) Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde von
Vogart eine automatisch erzeugte E-Mail mit Auftragszettel als PDF-Dokument zum
Ausdrucken und beilegen zur Sendung. Durch diese Email wird der Eingang des
Auftrages bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch
keine Annahme des Angebots des Kunden durch Vogart dar.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Vogart den
Auftrag durch eine ausdrückliche Erklärung annimmt. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, ist Vogart berechtigt, das Vertragsangebot
des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang bei ihm
anzunehmen. Einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung steht die erfolgte
Rechnungserteilung an den Kunden gleich. Vogart ist berechtigt, die Annahme –
etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
§ 6 Speicherung
des Vertragstextes
Vogart speichert die Bestellung des Kunden und die
eingegebenen Bestelldaten. Vogart sendet dem Kunden per E-Mail eine
Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten zu inklusive des Auftragsformulares
zum Beilegen zur Sendung. Auch hat der Kunde die Möglichkeit, sowohl die
Bestellung als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Absenden der
Bestellung an Vogart auszudrucken. Die AGB kann der Kunde jederzeit unter https://vogart-reparaturservice.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehen. Schließlich hat der Kunde über sein Kundenkonto unter „Mein
Konto“ jederzeit Zugriff auf die von ihm getätigten Bestellungen.
§ 7 Preise,
Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Preise ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Aufgrund der Beschaffenheit der Leistungen von Vogart ist eine abschließende
Bestimmung des Preises erst nach Inaugenscheinnahme des Gegenstands, an dem die
Reparaturleistung zu erbringen ist, möglich. Sofern die Abweichung des Preises
in der Leistungsbeschreibung und des tatsächlichen Preises mehr als 20%
beträgt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Alle angegebenen
Preise sind Nettopreise in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der unter § 8 Abs. 2 dieser
AGB näher bezeichneten Versand- und Verpackungskostenpauschalen. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Rechnungsbeträge sind vom Kunden innerhalb von 8
Kalendertagen ohne Abzug zu bezahlen. Vogart behält sich vor, bis zum Ausgleich
der Rechnung zu erbringende Leistungen zurückzubehalten.
(3) Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug,
so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht
ein Anspruch auf Zahlung einer Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro. Die
Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur
zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
oder von Vogart anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis
zur Forderung von Vogart stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist
der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferbedingungen,
Versandkosten, Erfüllungsort, Gefahrübergang, Annahmeverzug, höhere Gewalt
(1) Der Kunde hat den Leistungsgegenstand zusammen
mit der Auftragsbestätigung auf eigene Kosten an Vogart zu liefern. Soweit
Vogart mit der Reparatur oder Fabbeschichtungen von Brillengestellten
beauftragt, sind Brillen ohne Gläser einzuliefern. Vogart haftet, außer in
Fällen vorsätzlichen Handelns, nicht für den Bruch, Verkratzen von Brillengläsern.
Vogart überprüft nicht die Echtheit von Steinen oder Legierungen bei
Schmuckreparaturen.
(2) Die Rücklieferung des Leistungsgegenstandes erfolgt
auf dem Versandweg an die vom Kunden im Rahmen der Bestellabwicklung angegebene
Lieferanschrift. Vogart ist zu Teillieferungen berechtigt. Soweit nicht etwas
anderes vereinbart ist, ist Vogart berechtigt, die Art der Versendung
(insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu
bestimmen. Das Verpackungsmaterial wird Eigentum des Kunden; er ist zur
ordnungsgemäßen Entsorgung des Verpackungsmaterials verpflichtet.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend
vereinbart, wird Schmuck als versichertes Paket bis zu einem Betrag von 500,00
EUR versendet. Wünscht der Kunde eine höhere Versicherungssumme, hat er dies
Vogart spätestens zusammen mit der Einlieferung des Leistungsgegenstandes in
Schriftform mitzuteilen.
(4) Für eine Lieferung innerhalb von Deutschland gelten
folgende Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Der
Netto-Mindestbestellwert beträgt 10,00 EUR. Die Versandkosten betragen
mindestens 4,60 EUR. Lieferbedingungen und Versandkosten in das Ausland auf
Anfrage.
(5) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Mainz, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(6) Die angegebenen Lieferzeiten sind Schätzungen.
Lieferzeiten sind für Vogart nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als
verbindlich zugesagt wurden. Die Lieferzeit gilt durch Vogart als eingehalten,
wenn der Leistungsgegenstand durch Vogart an den Frachtführer übergeben wurde.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht mit
Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
(8) Vogart haftet nicht für Unmöglichkeit der
Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder
sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse
(z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen
oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
Lieferanten) verursacht worden sind, die Vogart nicht zu vertreten hat. Sofern
solche Ereignisse Vogart die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Vogart zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer
verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die
Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der
Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
schriftliche Erklärung gegenüber Vogart vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Vogart schuldet bei der Durchführung von
Reparaturleistungen die branchenübliche Sorgfalt. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass Reparaturen nicht in allen Fällen zu einer vollständigen
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes führen können. Insbesondere sind
Farbausbesserungen weniger haltbar als Neubeschichtungen.
(2) Vogart schuldet keine Überprüfung der
Richtigkeit der Kundenangaben. Insbesondere ist Vogart nicht verpflichtet, Echtheitsprüfungen
am Leistungsgegenstand (Edelsteine, Legierungen) vorzunehmen.
Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte
ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Die gelieferte Ware ist unverzüglich
nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten
sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel
(einschließlich Falsch- und Minderlieferung), die bei einer unverzüglichen,
sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt,
wenn Vogart nicht binnen einer Woche nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge
zugeht. Hinsichtlich verdeckter Mängel gilt die gelieferte Ware als vom Kunden
genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge Vogart nicht unverzüglich nach
Erkennbarkeit erfolgt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung
und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Vogart für den nicht angezeigten
Mangel ausgeschlossen. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle
des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in
solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort
an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(3) Soweit die gelieferte Leistung mangelhaft ist
und der Kunde den Mangel rechtzeitig angezeigt hat, ist der Kunde berechtigt,
Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zu verlangen. Vogart
hat – nach eigener Wahl – die Ersatzlieferung oder Nachbesserung innerhalb
angemessener Frist durchzuführen. Der Kunde muss Vogart insgesamt zwei
Nachbesserungsversuche einräumen, wenn der Kunde der Vogart nicht zuvor eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos abgelaufen ist. Ist die von
dem Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die andere Art der
Nacherfüllung.
(4) Vogart ist so lange nicht zur Nacherfüllung
verpflichtet, wie sich der Kunde seinerseits mit der Erfüllung nicht nur
unerheblicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem
Kunden ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht zusteht. Die
Zahlung kann der Kunde wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige
Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen
Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.
(5) Auf Verlangen von Vogart ist ein beanstandeter
Liefergegenstand frachtfrei an Vogart zurückzusenden. Bei berechtigter
Mängelrüge vergütet Vogart die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt
nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem
anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(6) Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht
jedoch kein Rücktrittsrecht.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB.
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung von Vogart auf Schadensersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es
dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, wie folgt eingeschränkt:
(2) Auf Schadensersatz haftet Vogart – gleich aus
welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit (grobes Verschulden).
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vogart vorbehaltlich
eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);
in diesem Fall ist die Haftung von Vogart jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten
von Personen, deren Verschulden Vogart nach gesetzlichen Vorschriften zu
vertreten hat.
(4) Die sich aus Abs. 2 ergebenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Vogart einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen
hat sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit Vogart technische Auskünfte gibt oder
beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm
geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies
unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 11 Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die
allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 9
dieser AGB ein Jahr ab Ablieferung des Leistungsgegenstands an den Kunden. Die
Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die
Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von Vogart zu
vertretenen Mangels oder auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit
von Vogart oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt wird.
§ 12
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Vogart und dem
Kunden ist nach Wahl von Vogart der Geschäftssitz von Vogart oder der des
Kunden. Für Klagen gegen Vogart ist in diesen Fällen jedoch der Geschäftssitz
von Vogart der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt.
Stand: Oktober
2023